Informationen für Drittpersonen
Arbeitgeber und betriebliche/soziale Beratungsstellen
Sie erfahren oft als Erste von den finanziellen Schwierigkeiten ihres Mitarbeiters. Sei es durch den Wunsch von Lohnvorbezügen oder durch Pfändungsanzeigen des Betreibungsamts. Überschuldeten Menschen, die (noch) über genügend Einkommen verfügen, kann mit einem Nachlassverfahren nachhaltig geholfen werden. Wird rechtzeitig reagiert, kann oft schlimmeres wie der Verlust des Arbeitsplatzes, gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen bis hin zu einem Abrutschen in eine Schuldenspirale verhindert werden. Informieren Sie deshalb Betroffene entsprechend.
Nachlassgerichte
Das Gericht kann den Entscheid über den Konkurs auch von Amtes wegen aussetzen, wenn Anhaltspunkte für das Zustandekommen eines Nachlassvertrages bestehen; es überweist die Akten dem Nachlassgericht. (SchKG Art. 173 Abs. 2)
Sachwalter Dürig steht den Gerichten mit Einschätzungen bezüglich der Sanierungsfähigkeit und konkret als Sachwalter für durchzuführende Nachlassverfahren bei Privatpersonen zur Verfügung.
Nachlassverfahren werden in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen! (SchKG Reform)