Ablauf des Nachlassverfahrens


Stichworte zum Nachlassverfahren
Abbruch
Einmal eröffnet, führt ein Abbruch eines Nachlassverfahrens zum Konkurs. Eine Einstellung ist nur selten möglich.
Dauer
Es ist von 36 Monaten auszugehen (Vorgabe des Dachverbandes der Schuldenberatung Schweiz, siehe Richtlinien SBS). Fallweise kann es aber auch etwas länger dauern, besonders, wenn sich während der Schuldensanierung die finanziellen Verhältnisse verändern. Im Fokus steht immer der erfolgreiche Abschluss der Schuldensanierung.
Gesetz
Das Nachlassverfahren wird im SchKG (Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs) ab Artikel 293 geregelt.
Konkurs
Wird die Schuldensanierung aussichtslos, wird das Nachlassverfahren abgebrochen und der Konkurs eröffnet. Wird es durchgeführt so endet es mit der Ausstellung von Konkurs-Verlustscheinen für die Gläubiger. Diese können in der Regel nur dann eingefordert werden, wenn sich die Finanzen des Schuldners verbessert haben. Aus dieser Position können die Schulden dann auf freiwilliger Basis erneut angegangen werden.
Kosten
Es ist mit Verfahrenskosten von 4’000 bis 5’000 Franken zu rechnen (je nach Gericht). Diese Kosten werden in der Sanierung miteinbezogen und mit dem angesparten Geld verrechnet, so dass diese bei Verfahrensende bezahlt sind.
Mehrheit
Ein Nachlassvertrag ist angenommen, wenn entweder:
-mehr als 50% der Gläubiger zustimmt und diese mehr als 66,6% der Forderungen vertreten oder
-mindestens 25% der Gläubiger zustimmt und diese mehr als 75% der Forderungen vertreten
Nachher
Nach erfolgreichem Abschluss eines Nachlassverfahrens ist man schuldenfrei. Die Bonität bei privaten Gläubigern wird dadurch jedoch nur teilweise wiederhergestellt so dass beispielsweise (unmittelbar) nach einer Schuldensanierung keine neuen Kredite aufgenommen werden können.
Pflichten
Der Schuldner steht während des Nachlassverfahrens unter Aufsicht des Sachwalters. Seine Weisungen sind einzuhalten. In der Praxis bedeutet dies vor allem eine aktive und transparente Zusammenarbeit.
Sanierungsbudget
Es umfasst alles Notwendige (soziales Existenzminimum). Das übrige Geld wird für das Angebot an die Gläubiger angespart.
Schulden
Im Nachlassverfahren werden Schulden wie folgt unterschieden:
- Prioritäre Schulden (problematische Forderungen) wie: laufende Miete, Krankenkasse, Alimente oder Bussen
- Gesetzlich privilegierte Forderungen (können auf 100% Bezahlung beharren) wie Krankenkasse, teilweise Alimente
- Gewöhnliche Forderungen. Umfasst meist das Gros der Schulden (dazu gehören auch «private» Schulden bei Bekannten)
Veröffentlichung
Das Nachlassverfahren wird im Handelsblatt publiziert. In der Praxis erfahren jedoch nur die Verfahrensbeteiligten von der Schuldensanierung.
Links zu weiteren Informationen
Berner Schuldenberatung | Ausführliches Schulden ABC |
Schuldenberatung des Kantons Zürich | Homepage |