Informationen für Gläubiger
Gläubiger als Initiator eines Nachlassverfahrens
Meist kommen Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach, weil sie nicht mehr können. Betreibungen sind dann der Versuch zu retten, was noch zu retten ist. Oft entstehen dabei aber nur noch weitere Kosten. In der Praxis kommt es deshalb immer wieder vor, dass Gläubiger Betroffene an eine Schuldenberatung verweisen.
Nachlassverfahren bringen auch für Gläubiger Vorteile, denn die wirtschaftliche Situation des Schuldners wird abgeklärt und auf der Basis wird den Gläubigern der maximal noch mögliche Geldbetrag in Form einer Nachlassdividende angeboten.
Gläubiger als Teilnehmer eines Nachlassverfahrens
Jedes Nachlassverfahren wird im Handelsamtsblatt publiziert. Als öffentlich-rechtliches Verfahren ist die Gleichberechtigung aller Gläubiger nach SchKG garantiert.
Als Partei können Sie ihre Forderung geltend machen und an der Abstimmung über den Nachlassvertrag teilnehmen. Das Abstimmungsergebnis wird per Mehrheitsentscheid erhoben und ist nach der Bestätigung durch das Gericht für alle verbindlich. Zur Auswahl steht dabei immer ein konkretes Angebot oder «gar nichts», da dessen Ablehnung automatisch der Konkurs des Schuldners bedeutet. In der Regel ist daher dessen Annahme attraktiver, zumal der Fall dann erledigt werden kann.
Informationen zum Nachlassverfahren
Stellung des Schuldners
Untersteht während des gesamten Nachlassverfahrens unter Aufsicht durch den Sachwalter. Neue Verbindlichkeiten, die über das erstellte Sanierungsbudget hinaus gehen benötigen die Zustimmung des Sachwalters.
Forderungseingabe
Kostengünstige und effiziente Verfahren sind im Sinne aller Beteiligter. Sachwalter Dürig arbeitet deshalb mit elektronischen Akten. Deshalb wird um elektronische Forderungseingabe gebeten. Die Mailadresse von Sachwalter Dürig unterstützt gesicherte und/oder eingeschrieben Nachrichten (IncaMail oder Privaspähre) Besten Dank für ihre Mithilfe!
Tipps zur Forderungseingabe
- Diese erfolgt während des publizierten Schuldenrufes innerhalb der Frist, sonst droht der Verlust von Privilegien und Stimmrecht
- Die Forderungen müssen mit entsprechenden Belegen dokumentiert sein (bei Gläubigervertretung Vollmacht nicht vergessen)
- Allfällige Privilegien werden nur berücksichtigt, soweit sie geltend gemacht worden sind
- Zinsen können nur bis Verfahrensbeginn geltend gemacht werden.
Korrekturen durch den Sachwalter
Werden bei der Forderungsanmeldung formale Fehler bemerkt, werden diese mit einer Korrekturanzeige beseitigt. Die erstellte Schuldenliste unterliegt dann der Anerkennung durch den Schuldner. Ziel ist eine definitive Schuldenliste ohne bestrittene Forderungen.
Steuern des laufenden Jahres
Werden provisorisch und pro rata bis Verfahrensbeginn eingegeben. Weicht das zugrundeliegende steuerbaren Einkommen vom zu erwarteten steuerbare Einkommen ab, so kann der Sachwalter eine entsprechende Korrektur der Eingabe vornehmen. Steuern ab Verfahrensbeginn sind nicht Teil des Nachlassverfahrens. Die Abrechnung und Bezahlung erfolgt mit der definitiven Steuerrechnung nach Abschluss des Nachlassverfahrens.